Verkehrsrecht

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Unfallflucht
Durch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort entstehen Jahr für Jahr vielen Unfallbeteiligten, die oft keinerlei Verschulden am Unfall trifft, beträchtliche Schäden. Der Unfallverursacher ist nicht greifbar, ein Zeuge nicht vorhanden, so dass man den Schaden oft selbst tragen muss. Sind Sie selbst Unfallverursacher, sollten Sie deshalb einige Verhaltensmaßregeln unbedingt beachten.


Grundsätzlich müssen Sie nach einem Unfall erst mal am Unfallort verbleiben, Ihre Personalien austauschen, möglicherweise Erste Hilfe leisten. Haben Sie jedoch in völliger Abgeschiedenheit ein geparktes Auto beschädigt, wird in aller Regel niemand Ihre Personalien und Unfallbeteiligung feststellen können. Dann müssen Sie bei geringen Schäden mindestens eine halbe Stunde, bei größeren entsprechend länger warten, um diese Feststellungen zu ermöglichen. Verlassen Sie dann die Unfallstelle sollten Sie am Unfallort noch Ihren Namen und Ihre Adresse hinterlassen, müssen dann aber trotzdem umgehend die Feststellung Ihrer Person und der Unfallbeteiligung durch Meldung bei der Polizei ermöglichen. Kommen Sie dem nicht nach, machen Sie sich wegen Unfallflucht strafbar.

 

Natürlich können Sie auch sofort nach dem Unfall per Handy die Polizei anrufen, um den Unfall zu melden. Wichtig zu wissen ist, dass allein das Hinterlassen eines Zettels mit Namen und Anschrift nicht ausreicht, denn ob diese Nachricht den Unfallgeschädigten erreicht, ist nicht sicher.

 

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Berlin

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