Rechtsanwalt Werner Lutz
Breite Straße 35
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Das Arbeitsrecht regelt unter anderem die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Häufige Gesetzesänderungen und kurze Fristen bei der Geltendmachung von Ansprüchen erfordern eine kompetente Rechtsberatung, sowohl bei der Anbahnung, bei der Durchführung als auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeits- und dienstrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere
Bitte beachten Sie, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Kosten zu tragen hat. Wurde eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese Ihre Kosten.
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