Rechtsanwältin Michaela Zinke
Theaterstraße 3
34117 Kassel
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Web: www.ra-zinke.eu
Drei Jahre war der Immobiliendachfonds Allianz Flexi Immo bereits eingefroren - jetzt wird er abgewickelt. Das gab das Fondsmanagement im März 2015 bekannt. Da alle offenen Immobilienfonds, in die der Dachfonds investiert hatte, inzwischen liquidiert werden, sei eine Wiedereröffnung des Allianz Flexi Immo unrealistisch gewesen, heißt es.
Der Allianz Flexi Immo hat als Dachfonds einen großen Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds investiert. Als diese im Zuge der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten und schlossen, blieb auch der Allianz Flexi Immo davon nicht verschont. 2012 wurde auch hier die Rücknahme der Anteile ausgesetzt und die Anleger kamen nicht mehr an ihr Geld. Nach dreijähriger Schließungszeit folgte nun die Entscheidung, den Fonds nicht wiederzueröffnen.
„Die Anleger erhalten während der Abwicklungsphase zwar Ausschüttungen. Doch deren Höhe ist in erster Linie von der Entwicklung der Zielfonds, heißt von den Erlösen aus den Verkauf der Fondsimmobilien, abhängig. Anleger müssen dabei häufig finanzielle Verluste hinnehmen", sagt Rechtsanwältin Michaela Zinke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kassel. Daher empfiehlt sie den betroffenen Anlegern, Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen.
Hoffnungen mache dabei besonders ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014. Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds aufklären müssen. Denn die Aussetzung der Anteilsrücknahme stelle für die Anleger ein Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase dar. Blieb diese Aufklärung aus, haben sich die Banken schadensersatzpflichtig gemacht.
„Dem gleichen Risiko sind auch die Anleger des Allianz Flexi Immo ausgesetzt gewesen. Denn der Dachfonds ähnelte nicht nur in seiner Funktionsweise den offenen Immobilienfonds, sondern investierte auch einen überwiegenden Teil der Anlegergelder in diese. Insofern dürfe sich die Rechtsprechung des BGH auch auf den Allianz Flexi Immo anwenden lassen", sagt Rechtsanwältin Zinke.
Grundsätzlich müssen die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung über die Risiken und Funktionsweise der Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden. Bei einer fehlerhaften Anlageberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. „Ob die Bank gegen ihre Aufklärungspflichten verstoßen hat, muss dabei immer im Einzelfall geklärt werden", erklärt Rechtsanwältin Zinke.
Quelle: http://www.ra-zinke.eu/aktuelles/allianz/allianz-flexi-immo-abwicklung.html
Michaela Zinke
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