Erbrecht

Informationen und Beiträge zum Thema Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Verteilung des Eigentums des Erblassers nach Eintreten dessen Todes. Im Wesentlichen wird hier unterschieden zwischen:

 

  • der gesetzlichen Erbfolge
  • der Verfügung von Todes wegen, also Testament oder Erbvertrag
  • dem Vermächtnis
  • der Auflage
  • der Testamentsvollstreckung

Die Rechtsnormen des Erbrechts befassen sich u.a. mit der Vermögensverteilung auf eine oder mehrere Personen. Sollte kein Testament oder Erbvertrag vorliegen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Gegliedert wird die Erbfolge in erste und zweite Ordnung, wobei Ehegatten eine besondere Stellung einnehmen und mit der ersten und zweiten Ordnung, sowie mit den Großeltern des Erblassers „konkurrieren". Ebenfalls erbberechtigt sind eingetragene Lebenspartner.

 

Ebenfalls zum Erbrecht gehört die Regelung der Bestattung und Bestattungskosten. Die Erben haben die Kosten zu tragen. Sollten die Erben das Erbe ausgeschlagen haben, muss trotzdem der nächste Unterhaltsverpflichtete für die Bestattungskosten aufkommen. Haben alle möglichen Erben das Erbe ausgeschlagen oder wurde kein Erbe gefunden erbt der Fiskus - jedoch erbt dieser keine Verbindlichkeiten. Bei Erbausschlagungen gilt es eine wichtige Frist zu beachten. Diese beträgt sechs Wochen seit Bekanntwerden des Todes und der daraus resultierenden Möglichkeit des Erbens. Nach Ablauf der Frist gilt das Erbe als angenommen.

 

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